Zweites Pflegestärkungsgesetz:
Pflegebedürftigkeit neu definiert
Der dbb begrüßt, dass mit dem Entwurf zum Zweiten Pflegestärkungsge-
setz die lange geforderte Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des
Begutachtungsverfahrens angegangen wird.
Der stellvertretende dbb
Bundesvorsitzende Ulrich
Silberbach sagte auf der Ver-
bändeanhörung des Bundes-
ministeriums für Gesundheit
am 9. Juli 2015 in Berlin:
„Endlich löst der Gesetzgeber
sein Versprechen ein, die bis-
her zu großen Teilen an der
Mobilität bemessene Pflege-
bedürftigkeit neu zu definie-
ren. Künftig spielen Selbst
versorgung, Gestaltung des
Alltagslebens und soziale Kon-
takte, kognitive Fähigkeiten
sowie psychische Problemla-
gen ebenfalls eine wichtige
Rolle.“ Davon würden vor al-
lem von Demenz betroffene
Menschen profitieren, die auf-
grund ihrer kognitiven Defizite
zwar hilfebedürftig sind, nach
bisherigem Recht aber auf-
grund ihrer Mobilität mitunter
nicht oder nur eingeschränkt
zum Kreis der Anspruchsbe-
rechtigten zählen.
Zustimmung signalisierte Sil-
berbach auch mit Blick auf die
Entkopplung der Eigenbeteili-
gung bei stationärer Pflege
vom festgestellten Grad der
Pflegebedürftigkeit. „Damit
erhalten Betroffene und ihre
Angehörigen künftig finanziel-
le Planungssicherheit, da bei
steigendem Hilfebedarf zwar
entsprechend des neu festge-
stellten Pflegegrades die Leis-
tungen der Pflegeversicherung
ansteigen, die Selbstbeteili-
gung in Höhe der nicht durch
die Pflegekasse gedeckten Kos-
ten jedoch konstant bleibt.
Dies schafft mehr Transparenz,
auch im Hinblick auf die Ver-
gleichbarkeit von stationären
Einrichtungen“, sagte Silber-
bach.
Für die vorgesehenen Über-
gangsregelungen und den Be-
standsschutz bei Überführung
in die neue Systematik der
künftig fünf statt bisher drei
Pflegegrade wird viel Geld in
die Hand genommen. „Dies ist
richtig und wird vom dbb mit-
getragen“, versicherte Silber-
bach. Die damit verbundene
Beitragssatzanhebung zum
1. Januar 2017 in Höhe von
0,2 Prozentpunkten soll laut Ge
setzentwurf bis zum Jahr 2022
ausreichen. „Hier sind aber
wohl Zweifel angebracht, ob
diese Annahme vor dem Hin
tergrund des demografischen
Wandels und der vielen aktuel-
len Probleme in Europa realis-
tisch ist“, so der dbb Vize.
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Versorgungsempfängerstatistik
2014 hat die Anzahl der Ruhegehaltsemp-
fänger des öffentlichen Dienstes gegen-
über dem Jahr 2013 um circa 30000 auf
etwa 1,19 Millionen zugenommen. Wie das
Statistische Bundesamt mitteilte, sind
nach dem vorläufigen Ergebnis der Versor-
gungsempfängerstatistik im Jahr 2014 bei
den Gebietskörperschaften rund 62000
Pensionierungen (2013: 59100) angefallen.
Im Einzelnen ist die Gesamtzahl der Ruhe-
gehaltsempfänger von Bund, Ländern und
Gemeinden zum Stichtag 1. Januar 2014
auf circa 874000 (2013: 839000) Personen
angewachsen.
Der höchste prozentuale Anstieg betraf
wie in den Vorjahren die Länder mit einer
Erhöhung um erneut 4,8 Prozent (2013:
4,8 Prozent) auf etwa 656000 (2013:
626000) Personen. Die Zahl der Ruhege-
haltsempfänger der Länder hat sich somit
in den letzten 20 Jahren mehr als verdop-
pelt. Bei den Gemeinden und Gemeinde-
verbänden belief sich der Anstieg dagegen
auf 3,4 Prozent (2013: 2,3 Prozent). Für den
Bund lag der Anstieg für 2014 bei den ehe-
maligen Beamten, Richtern und Soldaten
– inklusive der Bundesbank und den recht-
lich selbstständigen Einrichtungen in öf-
fentlich-rechtlicher Rechtsform – bei etwa
1,5 Prozent (2013: 1,2 Prozent) auf circa
138800 (2013: 136700). Der Anteil neuer
Pensionäre, die aufgrund von Dienstunfä-
higkeit – zumeist unter Hinnahme eines
Versorgungsabschlags – vorzeitig aus dem
aktiven Dienst ausschieden, betrug etwa
16 Prozent (2013: 17 Prozent).
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dbb magazin | Juli/August 2015