Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen im Bund
Zwischen März und Mai 2022 werden die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in den Dienststellen des Bundes neu gewählt. Hier kann jeder jugendliche oder in einer beruflichen Ausbildung befindliche Beschäftigte durch Ausübung seines Wahlrechts darüber mitbestimmen, wer zwei Jahre lang als JAV-Mitglied seine Interessen – auch im Personalrat und gegenüber der Dienststellenleitung – vertreten soll. Diese Chance solltest Du Dir nicht entgehen lassen. Also geh wählen!
Du bist noch unentschlossen? In unserem Wahlaufruf kannst Du Dich informieren, warum deine Stimme für die JAV-Wahlen so wichtig ist:
Wahlaufruf von dbb und dbb jugend zu den JAV-Wahlen 2022
Weitere Informationen findest Du in unserem Flyer:
Nähe ist unsere Stärke
DU willst mitgestalten und Verbesserungen bewirken? DU denkst deshalb darüber nach, in der JAV mitzuarbeiten und bei der anstehenden Wahl zu kandidieren? Super! Dann ist Dir also klar, dass sich die Arbeitsbedingungen in Deiner Dienststelle nur dann verbessern werden, wenn sich jemand dafür einsetzt. Und dass dieser Jemand nicht immer nur die anderen sein können. Und Du hast erkannt, dass die Mitarbeit in der JAV nicht nur allen Kolleginnen und Kollegen hilft, sondern Du damit neue Erfahrungen und Fähigkeiten sammeln und Deine Persönlichkeit weiterentwickeln und entfalten kannst!
Der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften fördern und unterstützen Dein Engagement. Zum Einstieg erfährst Du hier, was es rund um eine Kandidatur zu wissen gilt und was Dich im Falle Deiner Wahl erwarten würde.
Warum überhaupt JAV? Es gibt doch schon den Personalrat…
Stimmt. Der Personalrat vertritt – auch – die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden. Aber: Im Personalrat sind sehr häufig überwiegend ältere Beschäftigte vertreten, die an den Problemen und Bedürfnissen der Jüngeren oft nicht mehr nah genug dran sind. Genau deshalb hat der Gesetzgeber eine spezielle Vertretung – die JAV – dazu berufen, sich ausschließlich den besonderen Interessen der jugendlichen und in Ausbildung befindlichen Beschäftigten in der Dienststelle zu widmen.
Und deshalb ist die JAV dafür da, im Personalrat klar zu machen, wo die Probleme der Auszubildenden ganz konkret liegen. Wer noch in oder nah dran an der Ausbildung ist, kann besser als andere beurteilen, woran es hapert und wie die Ausbildungsbedingungen in der Dienststelle verbessert werden können. Und als Auszubildender kannst Du meistens schneller und besser Kontakt zu den Jugendlichen und Auszubildenden herstellen und wirst eher auf offene Ohren stoßen.
Was könnte ich in der JAV denn bewirken?
Die JAV kann z.B. Umfragen bei den Auszubildendendurchführen, Versammlungen abhalten und Arbeitsplätze begehen – und dann dafür sorgen, dass die gesammelten Themen im Personalrat auch auf den Tisch kommen. Denn die JAV kann erzwingen, dass eine Angelegenheit auf die Tagesordnung des Personalrats gesetzt und dort behandelt wird. Und sie kann gegen einen Beschluss des Personalrats ihr Veto einlegen, wenn sie die Interessen der Auszubildenden beeinträchtigt sieht.
Ein Schwerpunkt der Aufgaben liegt im Bereich der Berufsbildung: Die JAV kann Maßnahmen beantragen z.B. hinsichtlich der Ausbildungspläne, Ausbildungsmethoden und -mittel, Ausstattung der Ausbildungsplätze sowie hinsichtlich der Person des Ausbilders und, besonders wichtig, sie kann sich für die Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis einsetzen (Lorenzen u.a., BPersVG, § 61 Rn. 13). Weitere Themen sind u.a. Arbeitsschutz für die Auszubildenden, Maßnahmen im Bereich Arbeitszeit, Freizeit und Urlaub – eben alles, was den Jugendlichen und Auszubildenden dient. Das Spielfeld für Deine Ideen ist groß, auch im Rahmen etwa der Einbindung der JAV bei Digitalisierungsprojekten in Deiner Dienststelle. Als „digital native“ kannst Du helfen, Vorbehalte bei älteren Beschäftigten oder Personalratsmitgliedern abzubauen und z.B. Verständnis für neue Kommunikationsplattformen zu vermitteln.
Übrigens hat der Gesetzgeber 2021 die Rechte der JAV erweitert: Die gesamte JAV nimmt nicht nur an den Monatsgesprächen des Personalrats mit der Dienststellenleitung teil, wenn JAV-Angelegenheiten behandelt werden, sondern trifft sich einmal im Halbjahr ganz allein mit dem Dienststellenleiter, um mit ihm zu erörtern, was ihr am Herzen liegt.
Und was bringt mir ein Mandat in der JAV?
Viel! Durch die Mitarbeit in der JAV und natürlich auch die im Personalrat (ein Doppelmandat ist möglich) kannst Du wertvolle Rechtskenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten (wahlweise in Präsenz- oder Onlineschulungen) erwerben, die Dich in Deiner persönlichen und beruflichen Entwicklung in jeder Hinsicht weiterbringen.
Als Mitglied einer dbb-Mitgliedsgewerkschaft wirst Du, wenn Du das möchtest, darüber hinaus auch auf der gewerkschaftlichen Schiene unterstützt und geschult, nicht nur fachlich, sondern auch z.B. in Rhetorik.
Du gewinnst Einblick in die Verhältnisse der Dienststelle im Speziellen und des öffentlichen Dienstes im Allgemeinen. Und: Du hast bei verschiedensten Gelegenheiten die Möglichkeit zum Austausch mit anderen engagierten Beschäftigten, „kommst herum“, etwa bei Schulungen, so dass Du auch „über den Tellerrand“ blicken und jenseits des üblicherweise engeren Kontaktkreises Ansichten erfahren, Einsichten gewinnen und netzwerken kannst. In den Sitzungen der JAV und des Personalrats oder im Monatsgespräch mit der Dienststellenleitung erlebst Du zudem Verhandlungs- und Diskussionsführung live. Du lernst, Deinen Standpunkt argumentativ zu untermauern und ihn auch bei Gegenwind zu vertreten, Du gewinnst durch Routine Sicherheit beim Auftreten in größeren Diskussionsrunden, auch im virtuellen Format – was nicht nur bei späteren Bewerbungssituationen von Vorteil ist.
Aber ich werde doch sowieso nicht übernommen… Ein Grund mehr für eine Kandidatur!
Wenn überhaupt ein freier geeigneter Arbeitsplatz in der Dienststelle vorhanden ist und Deine Leistungen nicht schlechter als die anderer Bewerberinnen und Bewerber sind, hast Du als (ehemaliges) JAV-Mitglied im Arbeitnehmerverhältnis nach § 56 BPersVG ebenso wie nach allen Landespersonalvertretungsgesetzen Anspruch darauf, in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen zu werden (mehr dazu im dbb-Personalratsbrief „Weiterbeschäftigungsanspruch“).
Das ist mir alles zu kompliziert…
So empfinden viele Beschäftigte, nicht nur junge, und scheuen vor einer Kandidatur zurück, weil sie glauben, den Anforderungen vielleicht nicht zu genügen. Da gibt es diffuse Ängste und Vorurteile, wie etwa neben dem Mandat in der JAV zu wenig Zeit für die Ausbildung zu haben, ein Mandat in der JAV oder im Personalrat sei mit finanziellen Einbußen verbunden, vielleicht sogar mit einem „Karriereknick“, eine Kandidatur oder die Mandatsausübung werde von der Dienststellenleitung oder Vorgesetzten mit einer schlechten Beurteilung quittiert, es bleibe keine Freizeit mehr übrig. Diese Ängste sind aber zum Glück nicht berechtigt: Dein Dienst-/Arbeitsverhältnis wird durch die Übernahme eines Mandates in der JAV oder im Personalrat nicht berührt – weder rechtlich noch tatsächlich (BVerwG 8.11.1963, PersV 1964, 18). Damit Du Dein Amt unabhängig und effektiv wahr nehmen kannst, hat der Gesetzgeber einen umfassen den Schutz geschaffen. Und mehr noch: Er sorgt – neben Deiner Gewerkschaft – dafür, dass Du den „Job“ qualifiziert ausüben kannst und dabei, wie bereits beschrieben, auch noch Kompetenzen erwirbst, die für Dein berufliches Fortkommen nützlich sind.
Reichen meine Kenntnisse denn aus?
Niemand erwartet, dass Du als Neuling schon Bescheid weißt. Alles, was Du wissen musst, wirst Du im Laufe der Zeit in der JAV, im Personalrat, bei Schulungen oder bei Deiner Gewerkschaft lernen. Schritt für Schritt und Learning by doing.
Als neu gewähltes JAV-Mitglied hast Du Anspruch auf eine einwöchige Grundschulung – unter Freistellung vom Dienst und Weiterzahlung der Bezüge/des Arbeitsentgeltes; auch die Schulungs-/Reise- und Unterbringungskosten trägt selbstverständlich der Bund. Falls erforderlich und gewünscht, sind weitere Schulungen unter denselben Bedingungen möglich. So erwirbst Du Kenntnisse im Personalvertretungsrecht, Jugendarbeitsschutzrecht und der Berufsbildung, aber auch in Grundzügen des Arbeits- bzw. Beamtenrechts. Als erstmals gewähltes JAVMitglied darfst – nicht musst – Du darüber hinaus bis zu vier Wochen unter Freistellung vom Dienst und Fortzahlung der Bezüge/des Arbeitsentgeltes an einer Schulungsveranstaltung teilnehmen, die von der Bundeszentrale für politische Bildung als geeignet anerkannt wurde. Schulungs-/Reise- und Übernachtungskosten müsstest Du hier allerdings selbst tragen. So kannst Du viel für Deine politische Bildung tun. Außerdem erhältst Du über Deine Fachgewerkschaft Informationsmaterial über Deine Rechte und Pflichten als JAV-Mitglied, tauschst Dich regelmäßig mit erfahrenen JAV-/Personalratsmitgliedern aus und wächst so langsam in das Amt hinein. Hast Du Fragen zu Deiner JAV-Tätigkeit, kannst Du Dich an Deine erfahrenen Kolleginnen und Kollegen in JAV und Personalrat, an Deine Fachgewerkschaft oder ggf. auch direkt an die Jugendorganisation des dbb – unsere dbbj – oder den dbb wenden und erhältst qualifizierte Antworten.
Außerdem kannst Du mit Deiner Gewerkschaft besprechen, welcher Listenplatz für Dich passen würde: ein Platz weiter hinten, um nur bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds als Ersatzmitglied herangezogen zu werden, oder ein vorderer, weil Du die Möglichkeiten eines JAV-Mandates voll ausnutzen willst.
Stopp – schadet ein JAV-Mandat nicht meiner beruflichen Entwicklung?
Nein, Du darfst wegen Deiner Tätigkeit in der JAV in keiner Weise benachteiligt werden, insbesondere nicht in Deiner beruflichen Entwicklung (§ 10 BPersVG). So ist jede Zurücksetzung oder Schlechterstellung gegenüber anderen Personen in vergleichbarer Situation, egal ob beabsichtigt oder nicht, verboten (BVerwG 1.2.2010, ZfPR online 3/2010, S. 8). Die Tätigkeit in der JAV unterliegt auch nicht der dienstlichen Beurteilung, denn als JAVMitglied führst Du Dein Amt unabhängig und frei von Weisungen – sowohl von Vorgesetzten als auch seitens der JAV und des Personalrats.
Muss ich Geld und Freizeit in das JAV-Mandat investieren?
Nein. Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass das ehrenamtliche Engagement für die Beschäftigten der Dienststelle keine wirtschaftlichen Nachteile verursacht. Du nimmst Deine Aufgaben während Deiner Dienst-/Arbeitszeit wahr und erhältst dafür Dienst-/Arbeitsbefreiung, die arbeitszeitrechtlich wie Dienst behandelt wird (BVerwG 30.1.1986, ZBR 1986, 307). Eine Minderung der Dienstbezüge/des Arbeitsentgeltes mit allen Bestandteilen tritt deshalb nicht ein (§ 51 BPersVG), als JAV-Mitglied erhältst Du nach dem sog. Lohnausfallprinzip vielmehr dasselbe Entgelt, das Du erhalten hättest, wenn Du während der Dienst-/Arbeitsbefreiung gearbeitet hättest.
Wer als JAV-Mitglied ausnahmsweise doch einmal außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit in Sachen JAV unterwegs ist, weil etwa eine Sitzung länger dauert, erhält Freizeitausgleich in entsprechendem Umfang. Allerdings ist dies bei Reisezeiten, etwa Anreise zur Schulung an einem Sonntag, anders, wenn diese nicht in die regelmäßige Arbeitszeit fallen – wie bei allen anderen Beschäftigten aber auch.
Ich habe keine Lust, mich mit der Dienststellenleitung oder der gewerkschaftlichen Konkurrenz zu streiten und meinen Arbeitsplatz zu gefährden…
Das müsstest Du auch nicht. Dienststellenleitung und alle Mitglieder in JAV und Personalrat sind zu einer „vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohle der Dienststelle und ihrer Beschäftigten“ verpflichtet (§ 2 Abs. 1 und 2 BPersVG). Es geht um sachliche und verantwortungsbewusste Zusammenarbeit und gute Ideen. Dass hierbei die Meinungen auch unterschiedlich sein könnten, versteht sich. Aber meistens finden Dienststellenleitung und JAV/Personalrat einen Kompromiss, mit dem alle Seiten leben können. Gelingt dies einmal nicht, werden inhaltliche Differenzen in einem eigens vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Einigungsverfahren ausgetragen, manchmal durch die Gerichte entschieden. Schließlich: Ob der Umgang mit Mandatsträgern der gewerkschaftlichen Konkurrenz ein freundschaftlicher oder zumindest sachlich-konstruktiver ist, hängt auch von Dir selbst ab. Jedes JAV-Mitglied, gleich welcher Gewerkschaftsangehörigkeit, ist für dieselbe Aufgabe berufen, nämlich die objektive und neutrale Wahrnehmung der Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden der Dienststelle.
Der Gesetzgeber schützt Dich im Übrigen nicht nur als gewähltes JAV-Mitglied, sondern auch bereits als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber – von der Aufstellung des Wahlvorschlags bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses und darüber hinaus – auch wenn Du nicht gewählt wirst (Näheres dazu im JAV-Brief „Meine Rechte und Pflichten als JAV-Mitglied“).
Wie geht es weiter, wenn ich mich zur Kandidatur entscheide?
Wende Dich an die Vertrauensperson Deiner Fachgewerkschaft in Deiner Dienststelle. Du musst „Deinen“ Wahlkampf nicht allein führen. Deine Fachgewerkschaft hat ein Wahlkampfkonzept und nimmt Dich „bei der Hand“. Sie wird Dir spezielle Schulungen für Wahlbewerber empfehlen, mit Dir Gespräche zur Stärkung Deines Selbstvertrauens führen, Informationen und Tipps geben, dabei helfen, Dich in der Dienststelle als Kandidatin/Kandidat optimal zu präsentieren und Dich in ihre Wahlkampagne einbinden. Aber nicht nur für alle mit Deiner Kandidatur zusammenhängenden Fragen, sondern natürlich genauso für alle Angelegenheiten, in denen Du als gewähltes JAV-Mitglied Rat suchst oder Schulungen brauchst, stehen Dir Deine Fachgewerkschaft und der dbb als Dachorganisation zur Seite. Und wenn doch einmal Probleme auftreten, ziehen wir auch das mit Dir durch. Denn als Mitglied einer dbb Gewerkschaft genießt Du Rechtsschutz.
Ach ja – darf ich denn überhaupt kandidieren?
Jeder Beschäftigte der Dienststelle, der sich am Wahltag in einer beruflichen Ausbildung befindet, ist grundsätzlich wählbar zur JAV – egal, wie alt er ist. Für nicht in einer Ausbildung befindliche Beschäftigte gilt demgegenüber eine Höchstaltersgrenze; sie sind nur wählbar, wenn sie am Wahltag noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet haben (zu weiteren Details der Wählbarkeit § 100 BPersVG). Ein Beschäftigter, der am Tag nach der Wahl seinen 26. Geburtstag feiert, kann also noch kandidieren, auch wenn er seine Ausbildung am Wahltag bereits abgeschlossen hat.
Also: Geh es an. Zwei Jahre in der JAV lohnen sich – für Dich und die anderen.
Stand: 1/2022
Die vorstehenden Ausführungen beruhen auf den Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Aus dem Landespersonalvertretungsrecht können sich Abweichungen ergeben.
So funktioniert die JAV
Du bist frisch in der JAV und suchst nach praktischen Informationen zum Thema? Wir haben alles Wissenswerte – kompakt und informativ- für Dich zusammengestellt:
Welche Aufgaben hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung?
- Wo und wie kann eine JAV gebildet werden?
- Welche Aufgaben hat die JAV?
- Wie erhält die JAV die für ihre Arbeit benötigten Informationen?
- Hat die JAV ein Recht auf Teilnahme an Personalratssitzungen?
- Und wann steht der JAV ein Stimmrecht im Personalrat zu?
- Wie kann die JAV gegen einen Personalratsbeschluss, der nicht ihre Interessen entspricht, vorgehen?
- Welche weiteren Rechte bzw. Arbeitsmöglichkeiten besitzt die JAV?
- Wie sehen die persönlichen Arbeitsbedingungen der JAV-Mitglieder aus?
- Und wie sind die JAV-Mitglieder in ihrem Amt geschützt?
Mehr dazu erfährst Du in unserer Broschüre:
Personalratsbrief: So funktioniert die JAV: Bildung, Aufgaben, Arbeitsweise