Verhandlungsauftakt zum Ergänzungstarifvertrag Charité
Am 3. August 2017 sind zwischen dbb, Charité und Kommunalem Arbeitgeberverband Berlin (KAV) die Verhandlungen zu einem Ergänzungstarifvertrag gestartet. In diesem werden die Charité-Besonderheiten, die es so im TVöD nicht gibt, für die Zukunft festgeschrieben.
Der dbb konnte bereits im ersten Termin mit den Arbeitgebern eine grundsätzliche Verständigung zu einigen zentralen Elementen des Ergänzungstarifvertrags erzielen und ist zuversichtlich, dass folgende Forderungen erfüllt werden:
- die Anbindung an das Tarifgebiet West des TVöD für alle Beschäftigten und Azubis
- eine möglichst lange Laufzeit des Tarifvertrags (mindestens fünf Jahre), um Eure Ansprüche langfristig abzusichern
- die Einführung der neuen Entgeltordnung VKA inklusive der P-Tabelle für die Pflege zum 1. Januar 2018
- volle Schicht- und Wechselschichtzulage auch für Teilzeitkräfte
- Berücksichtigung von Praxisanleitungszeiten im Dienstplan
- Anerkennung befristeter Verträge bei Stufenaufstieg
Verhandlungen werden zügig fortgesetzt
"Wir wissen was wir wollen", machte die dbb Verhandlugnskommission deutlich. Die Überleitung der Charité in den KAV Berlin dürfe keinesfalls zu Lasten der Beschäftigten gehen und solle zudem schnellstmöglich geregelt werden. Es dürfe keine Ungewissheit über die künftigen Arbeitsbedingungen geben. Die nächsten Verhandlungestermine seien daher bereits schon für den 10. und 18. August 2017 angesetzt.