Spitzengespräch zur WSV-Reform
Zur augenblicklichen Situation und voraussichtlichen Entwicklung der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes fand am 19. September 2013 ein Spitzengespräch der dbb-Führung mit dem Staatssekretär Michael Odenwald vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung statt. Gegenstand des intensiven Meinungsaustausches waren Fragen zur Beteiligung der Gewerkschaften im fortschreitenden Reformprozess, soweit sie die Weiterentwicklung der Beschäftigungsbedingungen der Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten betreffen.
Staatssekretär Odenwald erläuterte den Stand der Gespräche mit den verschiedenen Partnern und die zur Zeit absehbare Entwicklung des Reformprozesses. Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt unterstrich die Erwartung des dbb, dass wesentliche Sachverhalte für Tarifbeschäftigte auch tarifvertraglich geregelt werden müssten. Nur ausnahmsweise könnten einseitige verbindliche Erklärungen des Arbeitgebers auf Akzeptanz stoßen, wenn die Gewerkschaften sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt hätten und wegen der Tragweite der Entscheidungen für die Beschäftigten bei der inhaltlichen Festlegung im Vorfeld beteiligt würden. „Im Übrigen gehen wir davon aus, dass die Veränderungen, die Beamtinnen und Beamte betreffen, auf gesetzlicher Grundlage geschehen“, so der Bundesvorsitzende.
Der vorgeschlagene Weg, sämtliche Fragen grundsätzlicher Natur im Rahmen einer Ressortvereinbarung auf Grundlage der 2007 zwischen Bundesregierung und den beiden Dachverbänden dbb und DGB abgeschlossenen Modernisierungsvereinbarung und ergänzender Zusicherungen der betroffenen Minister zu klären, fand danach auch die grundsätzliche Zustimmung der dbb Fachvorstände für Tarifpolitik, Willi Russ, und für Beamtenpolitik, Hans-Ulrich Benra. Der Vorsitzende des Fachverbandes Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im dbb Torsten Müller zeigte sich erfreut über die bisher konstruktive Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft des Ministeriums, erläuterte zugleich aber weiteren fachlichen Erörterungsbedarf zur Sicherung guter Beschäftigungsbedingungen bei Fortsetzung des Reformprozesses.