Rettungsdienst Oberhavel GmbH: Ergebnis erreicht!

In der Verhandlungsrunde am 13. September 2012 hat die dbb tarifunion mit der Arbeitgeberseite einen Kompromiss für die wichtigen Fragen des Entgelts und der Überleitung erreicht. Die Einigung ist beiden Seiten schwer gefallen und stellt einen Kompromiss dar, der sowohl die Belange der Beschäftigten als auch die Zukunftsfähigkeit der Rettungsdienst Oberhavel GmbH berücksichtigt. Die Einigung sieht eine Laufzeit bis Ende 2014 vor und beinhaltet Mantel-, Überleitungs- und Entgeltregelungen.

Weitere Zahlungen:

  • Es wird 2012 eine Einmalzahlung in Höhe von 1000 Euro gezahlt. Ab 2013 gibt es jährlich eine Rettungsdienstpauschale in Höhe von 500 Euro im Jahr. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.
  • Die Jahressonderzahlung beträgt künftig 80 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Entgelts für die Monate Juli, August und September.
  • Die Nachtzuschläge werden auf 20 Prozent erhöht.

Überleitung

Alle Beschäftigten sollen unter Anerkennung der Vorbeschäftigungszeiten in den neuen Tarifvertrag übergeleitet werden. Hatten Beschäftigte im Jahr 2011 bereits ein höheres Entgelt als sie nun nach dem neuen Tarifvertrag hätten, wird ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Gehalt als Besitzstand weitergezahlt. Niemand verdient weniger. Beschäftigte mit bereits höherem Entgelt nehmen künftig zu einem Drittel an Tariferhöhungen teil. Kinderbezogene Besitzstände werden weitergezahlt, solange die Voraussetzungen bestehen. Rettungsassistenten im Südbereich, die bereits in der Endstufe sind und denen noch ein Besitzstand aus BAT-Ost-Zeiten zusteht, erhalten diesen weiterhin. Rettungssanitäter, die übertariflich eingruppiert sind, behalten ihr Entgelt und nehmen an künftigen Erhöhungen zu zwei Dritteln teil. Ihre Position konnte so weitgehend gesichert werden. Für die Beschäftigten im Nordbereich trägt der Arbeitgeber weiter den ZVK Anteil und zahlt die vermögenswirksamen Leistungen in gleicher Höhe wie bisher.

Sonstiges

Hervorzuheben ist, dass der Arbeitgeber sich schriftlich dazu bekennt, dass, wenn im kommunalen Rettungsdienst die Rettungsassistenten in der Entgeltgruppe 6 und die Rettungssanitäter in der Entgeltgruppe 4 eingruppiert sind, die dann zum Flächentarifvertrag bestehende Differenz vollständig gezahlt wird. Eine Veränderung der bestehenden Bewertung von Anwesenheitszeiten ist derzeit nicht geplant. Auch das haben die Arbeitgeber schriftlich festgelegt. Nicht erreicht werden konnte einen dynamische Anbindung an den TVöD. Stattdessen wurde festgehalten, dass nach dem Ende der Laufzeit des Tarifvertrags die Steigerungen bei künftigen Verhandlungen sich mindestens an der Inflationsrate orientieren sollen.

Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Der wichtigste Teil ist aber schon geeint. Wir haben viel erreicht. Vieles ist noch zu erreichen!

 

zurück
Einkommenstabellen

Einkommenstabellen

Top-News vom dbb