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Der dbb, der für seine Mitgliedsgewerkschaft NahVG handelt, und der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern haben am 27. Januar 2023 die erste Verhandlungsrunde zum TV-N Bayern abgehalten. Verhandlungsführer Thomas Gelling präsentierte die dbb-Forderungen: 10,5 Prozent Entgeltsteigerung; 6 Prozent Nahverkehrszulage; Verhandlungszusage zu einer Neukonstruktion des Entgeltgruppensystems (insbesondere Eingangsqualifikation). Die dbb-Verhandlungskommission orientiert sich dabei an der prozentualen Forderung, die die Gewerkschaften im Rahmen der Einkommensrunde mit dem Bund und den Kommunen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) aufgestellt haben, sowie an der geforderten Laufzeit von 12 Monaten. Die Nahverkehrszulage ist eine zusätzliche Forderung, um die Beschäftigten finanziell zu entlasten, denn Corona, Inflation und Energiekrise führen zu erheblichen Reallohnverlusten auch im ÖPNV. Auch die Belastungen durch die ständige Mehrarbeit und Überstunden aufgrund des eklatanten Personalmangels steigen stetig. Wenig überraschend verwies die Arbeitgeberseite auf die schwierige wirtschaftliche Situation und versuchte die Erwartungshaltung zu bremsen. Die Vorstellung zur Laufzeit wurde mit mindestens 24 Monaten benannt. Bei Themen wie Personalgewinnung und Fachkräftemangel zeigt sich der KAV jedoch einsichtig. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 10. März 2023 in Nürnberg geplant.

Durch das Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 15. Dezember 2022 wurde in Bayern die sogenannte „große“ Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen, die aus triftigen Gründen mit dem privaten Pkw durchgeführt werden, um 0,05 Euro auf 0,40 Euro je Kilometer angehoben (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayRKG). Triftige Gründe liegen zum Beispiel dann vor, wenn Geschäftsorte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nicht zeitgerecht erreichbar sind. Die Regelung ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Der Bayerische Beamtenbund hat bereits im Oktober 2022 eine entsprechende Einigung mit der bayerischen Staatsregierung erreicht. Durch die hohen Energiepreise sind die Kosten für Sprit deutlich gestiegen. Eine Erhöhung der Entschädigung für dienstliche Fahrten war daher zwingend notwendig geworden. „Ich bin froh, dass wir hier gemeinsam mit der bayerischen Staatsregierung eine gute Lösung gefunden haben. Das ist ein wichtiges Signal für die Beschäftigten!“, so Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes.

 

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