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Am 17. Mai 2024 haben die Länder im Bundesrat von der Bundesregierung gefordert, sich nachhaltig an der Finanzierung einer bessere Kita-Qualität zu beteiligen. Zuvor hatten bereits Ende März die Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz Sascha Karolin Aulepp in einem „Letter of intent“ angegeben, eine Weiterführung des KiTa-Qualitätsgesetzes anzustreben. Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, sagte dazu: „Alle wollen, keiner kann? Schon Ende März gab es eine Absichtserklärung der zuständigen Ministerinnen, nun eine Aufforderung der Länder an den Bund. Die Verfügbarkeit und Qualität frühkindlicher Bildung ist ein zentraler Faktor für den Bildungserfolg eines Kindes. Wenn sich alle einig sind, dass dies gesichert und weiter ausgebaut werden soll, muss man sich schon sehr wundern, weshalb das nicht einfach angepackt wird. Des Pudels Kern ist die Finanzierung und es wäre angemessen, dies auch so in der Öffentlichkeit darzustellen.“ Auch wenn die Legislatur nächstes Jahr ende, brauche es den Mut, eine langfristige und nachhaltige Finanzierung festzulegen. Brand: „Der finanziellen Verantwortung können die Kommunen nicht allein gerecht werden. Es bedarf eben der Investition des Bundes. Dies aus zwei einfachen Gründen: Zum einen kann der Bund so die Erreichung der in der Rahmengesetzgebung festgelegten Ziele besser nachhalten und zum anderen kommt er seiner grundgesetzlich verankerten Verantwortung nach, für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu sorgen.“

Anlässlich des Inkrafttretens des Grundgesetzes vor 75 Jahren fordert der Deutsche Philologenverband (DPhV) die Wissenschaftsministerien der Länder auf, die intensive Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz in der ersten Phase der Lehrkräftebildung zu verankern. In einem offenen Brief an die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister argumentierte die DPhV Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing: „Das Grundgesetz ist das zentrale Fundament unserer Demokratie und bietet wesentliche Eckpfeiler für unser Schulwesen. Dies in der Lehrkräftebildung an den Universitäten zu ignorieren, können wir uns nicht leisten – nicht zuletzt angesichts zahlreicher aktueller Anlässe, wie zum Beispiel der Bedrohung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit und Angriffen auf Politiker, die ‚nur‘ Wahlplakate aufhängen. Die Auseinandersetzung mit unserer Verfassung sollte vertieft an der Universität, also in der ersten Phase der Lehrkräftebildung, erfolgen. Die Lehramtsstudierenden müssen erfahren und sich darüber klarwerden, was das Fundament ihrer künftigen Arbeit ist.“ So werde unterstützt, dass zukünftige Lehrkräfte über die fachlichen Fähigkeiten hinaus Kenntnisse und reflektierte Haltungen zu demokratischen Werten und Prinzipien vertieft erwerben und kontinuierlich weiterentwickeln könnten.

Der Verband Deutscher Realschullehrer hat zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes die Stärkung der demokratischen Werte an Schulen gefordert. „Das Grundgesetz ist der Anker der politischen Ordnung in Deutschland. Die darin zugrunde gelegten Grundwerte sind aber nicht selbsterfüllend. Sie erfordern zwingend, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern getragen, verteidigt und gelebt werden. Sie müssen aber auch an jede nachfolgende Generation neu vermittelt werden“, betonte der VDR Bundesvorsitzende Ralf Neugschwender am 22. Mai 2024. „An den Schulen muss politische Bildung einen festen Platz haben und gelebt werden. Die Lehrkräfte und Verantwortlichen müssen die jungen Menschen auf ihrem Weg zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich unterstützen und sie darauf vorbereiten, die demokratischen Werte zu kennen, zu leben und für sie einzustehen.“

 

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