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Weitere Kurzmeldungen aus allen dbb-Bereichen.

Am 17. Februar 2020 sind in Berlin die Tarifverhandlungen für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen fortgesetzt worden. Derzeit wird über das Thema Zuschläge verhandelt. Der dbb hat seine bereits veröffentlichten Forderungen erneut begründet und klargestellt, dass die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Schichtsystem – regelmäßig auch an Wochenenden, Feiertagen und zu ungünstigen Zeiten – eine große Belastung darstellt, die durch Zuschläge angemessen ausgeglichen werden muss. Eine gute tarifliche Regelung dieser Frage ist auch für die Nachwuchsgewinnung entscheidend. Außerdem wurde über die notwendigen Verbesserungen bei Überstundenzuschlägen diskutiert. Die Verhandlungen werden am 24. März 2020 in Berlin fortgesetzt.

Der dbb und die Geschäftsführung der Losch Airport Service (LAS) GmbH am Flughafen Stuttgart haben sich am 14. Februar 2020 in der zweiten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss geeinigt. Damit steigen die Löhne zum 1. März 2020 erneut an (die letzte Steigerung erfolgte im Juli 2019). So werden sowohl die Stundenlöhne als auch die Leistungs-Entgelt-System-Ausschüttungsbeträge linear erhöht, wobei die Stundenlöhne stets etwas stärker steigen. Neu vereinbart wurde zudem eine sogenannte „Senioritätszulage“ (rückwirkend zum 1. Januar 2020 40 Euro/Kalendermonat) für alle Beschäftigten, die zehn Jahre und länger im Unternehmen sind. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. August 2020. Ab September 2020 will der dbb über weitere Verbesserungen verhandeln.

Der dbb schleswig-holstein hat am 14. Februar 2020 darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für das Kindergeld ab März vom Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein auf die Bundeagentur für Arbeit (BA) übergeht. Länder und Kommunen haben bereits seit 2016 die Möglichkeit, diese Aufgabe abzugeben. Die bei der BA angesiedelte Familienkasse ist auch für Kindergeldfälle außerhalb des öffentlichen Dienstes und damit für rund 87 Prozent aller Kinder in Deutschland zuständig. Der Zuständigkeitswechsel soll eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten, zudem können beim Land Personalkosten gespart werden. Die betroffenen Beschäftigten des Dienstleistungszentrums Personal werden auf anderen Stellen eingesetzt beziehungsweise gehen ohnehin in den Ruhestand. Während für die Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten des Landes die Zuständigkeitsänderungen beim Kindergeld ab März greifen, steht für das kommunale Personal, bei denen diese Aufgabe von der Versorgungsausgleichkasse wahrgenommen wird, ein Wechseltermin noch nicht fest. Für die betroffenen Beschäftigten ergeben sich grundsätzlich keine Nachteile. Das Kindergeld erscheint allerdings nicht mehr auf der Gehaltsabrechnung – aber natürlich auf dem Konto.

Für Fahrerinnen und Fahrern von E-Tretrollern gelten die gleichen Alkohol-Promillegrenzen wie für Autofahrende. „Leider wird das ab und zu vergessen“, so der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt. „Gerade jetzt in der Karnevalszeit meinen manche, sie könnten einen über den Durst trinken und dann trotzdem auf einen E-Tretroller steigen. Es gibt jedoch keinen Karnevalsrabatt.“ Es gelte wie sonst auch im Straßenverkehr die 0,5-Promillegrenze. Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen überhaupt keinen Alkohol getrunken haben, wenn sie einen E-Tretroller nutzen. Wendt: „Den E-Rollerfahrern muss klar sein, dass ihre Fahrzeuge keine Spielzeuge sind. Regelmäßig greift die Polizei Rollerfahrer auf dem Gehweg auf, mit dem Smartphone in der Hand oder es wird zu zweit gefahren. All das ist nicht erlaubt. Die Gefahr schwerer Kopfverletzungen ist immens.“

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