• Besprechung im Büro

Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Modernisierungsschub bleibt aus

Die Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG), das am 28.5.2021 den Bundesrat passiert hat, bleibt hinter den Erwartungen zurück.

„Das neue BPersVG wartet lediglich mit punktuellen und zaghaften Änderungen auf“, betonte der Zweite Vorsitzende des dbb Beamtenbund und tarifunion, Friedhelm Schäfer. „Die Hoffnungen auf einen deutlichen Modernisierungsschub des seit Jahrzehnten praktisch unveränderten Gesetzes werden somit leider nicht erfüllt.“

Auch ein klares Bekenntnis zur tragenden Rolle der Personalvertretungen bei der Digitalisierung der Bundesverwaltung findet laut Schäfer nicht statt. Dies werde besonders deutlich, wenn man die zeitgleiche Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes betrachte. „Während den Betriebsräten künftig weitgehende Beteiligungsrechte beim Einsatz von künstlicher Intelligenz gewährt werden, enthält man diese den Personalvertretungen vor“, kritisierte der dbb Vize. 

„Wir fordern die Politik daher auf, schon in der nächsten Legislaturperiode das Thema BPersVG wieder aufzugreifen“, so Schäfer weiter, „um die personalvertretungsrechtliche Interessenvertretung in einer sich dynamisch verändernden Dienststellenwirklichkeit weiter zu gewährleisten.“

Da das Gesetz ohne Übergangsfrist am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten wird, sind alle Personalräte jetzt gefordert, sich so schnell wie möglich mit dem neuen Gesetz vertraut zu machen. Jedes Personalratsmitglied hat hierfür einen gesetzlichen Schulungsanspruch. Die dbb akademie bietet umfassende Schulungen zum novellierten BPersVG an.

 

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