• Prävention und medizinischer Rehabilitation

Personalbemessungsinstrument

Langzeitpflege: Assistenz soll gestärkt werden

Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes II ein wissenschaftliches Instrument für die Personalbemessung in der Langzeitpflege eingefordert.

In der am 25. Februar 2020 vorgestellten Berechnungssystematik der Universität Bremen sieht der dbb zwar gute Ansätze, aber kein „Allheilmittel“. Die Berechnungen nach der vorgestellten Methode würden dazu führen, dass bei der Zahl der Assistenzkräfte aufgestockt werden müsste und der Anteil der Fachkräfte am Gesamtpersonal von derzeit 50 auf dann nur noch 40 Prozent fiele. „In einem ersten Reflex kommen zweifelsfrei Sorgen hinsichtlich der Aufrechterhaltung einer hohen Versorgungsqualität auf“, so Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik des dbb. „Allerdings zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass sich der Rückgang der Fachkräftequote lediglich als Folge einer deutlichen Aufstockung der Assistenzkräfte ergibt.“ Dass der Bedarf eher bei der Assistenz gesehen wird, mache aber durchaus Sinn, so Geyer: „Derzeit übernehmen Pflegefachkräfte viele Assistenztätigkeiten. Umgekehrt gilt dies ebenso, wenn auch nicht in gleichem Umfang. Ein deutliches Mehr an Assistenzkräften leistet also einen wichtigen Beitrag, um die Pflegefachkräfte zu entlasten, so dass sie sich auf ihre originären Tätigkeiten konzentrieren können.“ Das führe nicht nur zu einem passgenaueren Personaleinsatz, sondern erhöhe die Arbeitszufriedenheit und mache den Pflegeberuf attraktiver.

Derzeit bestehen in Deutschland von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedliche Personalquoten. Die Herausforderung besteht nach Auffassung des dbb darin, den heimindividuellen Fachkräfte-Assistenten-Mix zu finden. Das nun vorgestellte Tool, in dem lediglich ein paar Stellschrauben sowie die heimindividuelle Patientenzusammensetzung eingetippt werden müssen, um anschließend die Personalquote zu erhalten, sei aber kein „Allheilmittel“, erklärte Geyer. „Besonders in kleineren Einrichtungen stößt eine vorgegebene Fachkräftequote an Grenzen, da die Anwesenheit einer Pflegefachkraft stets und in jeder Schicht gewährleistet werden muss. Darüber hinaus sieht der dbb besondere Gefahren für die Versorgungssicherheit der hohen Pflegegrade: je höher der Anteil der Pflegegrade 4 und 5 innerhalb einer Einrichtung ist, desto höher ist nach der neuen Systematik auch die Fachkräftequote. Das setzt Anreize für die Heime, das Angebot an Pflegeplätzen mit hohen Pflegegraden zurückzufahren, da derzeit einfach nicht genügend Fachkräfte auf dem freien Markt verfügbar sind, um die Quote zu erfüllen“, so Geyer weiter. „Wir müssen aufpassen, dass eine gut gemeinte Reform am Ende nicht die Versorgungssicherheit gefährdet.“

Die Erprobung des neuen Personalbemessungsinstruments läuft bereits seit September 2019. Mit einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren ist mittelfristig zu rechnen. In diesem Zusammenhang stellt der dbb klar, dass Personalaufwuchs allein keine bessere Pflege sicherstellt. Daher müssten auch die Rahmenbedingungen sowie die Personalentwicklung in den jeweiligen Einrichtungen in die Gesamtbetrachtung einfließen.

 

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