• Haushaltsentwurf, Jugendplan, Kabinett

Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Kürzungen von 20 Prozent – dbb jugend verurteilt Haushaltsentwurf

Die Bundesregierung will 2024 deutlich weniger Geld für den KJP ausgeben. Für die dbb jugend ist das nicht hinnehmbar.

Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf für 2024 beschlossen. Er sieht vor, die Ausgaben für den Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes um 20 Prozent zu kürzen. „Das ist ein fatales Signal“, kommentierte Matthäus Fandrejewski, Vorsitzender der dbb jugend, die Pläne des Kabinetts. „Vor allem junge Menschen haben unter den Krisen der vergangenen Jahre gelitten. Alle Organisationen, die Unterstützung leisten, brauchen vor allem jetzt ausreichend finanzielle Mittel.“

Finanzen ohnehin schon knapp bemessen

Für das Jahr 2023 sind 239 Millionen Euro für den KJP im Haushalt vorgesehen. Laut einer Bedarfsanalyse wäre für 2024 eine Aufstockung um 70 Millionen Euro erforderlich, damit die Kinder- und Jugendhilfe ihren Aufgaben gerecht werden kann. Denn die Kosten sind auf sämtlichen Ebenen gestiegen, insbesondere für Personal.

„In Jahren enormer Inflation, die auch wir als Jugendverband in unserem eigenen Haushalt spüren, darf es keine weiteren Kürzungen geben“, sagte Fandrejewski. „Es ist vollkommen unverständlich, dass das Bundeskabinett in dieser ohnehin schon schwierigen Ausgangssituation jetzt auch noch Öl ins Feuer gießen will“ – schließlich seien die Herausforderungen für die Kinder- und Jugendarbeit größer denn je: „Armutsbekämpfung, Kitaausbau, Inklusion und Demokratiebildung, um nur einige Stichworte zu nennen. Das alles gibt es nicht zum Nulltarif. Die Bundesregierung darf nicht an der Zukunft sparen!“

Hintergrund:

Der KJP ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe, deren Aufgaben im Sozialgesetzbuch geregelt sind (§ 2 SGB VIII). Unter anderem steht sie jungen Menschen bei Gerichtverfahren zur Seite, nimmt Kinder und Jugendliche in Obhut, wenn dies erforderlich ist, und unterstützt Mütter dabei, eine unklare Vaterschaft zu ermitteln und gegebenenfalls Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus macht sie Angebote, um die Erziehung in der Familie und Kinder in Tageseinrichtungen zu fördern.

 

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