Tarifvertrag vor dem Abschluss
Kommunaler Nahverkehr Hessen
Nach fast dreijährigen Verhandlungen sind am 22. Juli 2010 die dbb tarifunion und der Kommunale Arbeitgeberverband Hessen in Frankfurt/Main zusammengekommen, um den Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N Hessen) abzuschließen.
Regelungsinhalte des TV-N Hessen
Für die neueinzustellenden Beschäftigten wird ab Inkrafttreten des Tarifvertrages eine neue Entgeltordnung gelten. Nur durch die Schaffung dieser neuen Tarifstrukturen ist es uns gelungen, eine massive Absenkung der Einkommen zu verhindern und Arbeitsplätze im kommunalen Nahverkehr für die Zukunft zu sichern. Ein Eingriff in die Arbeitsverhältnisse der Bestandsbeschäftigten erfolgt nicht! Diese werden in den TV-N Hessen übergeleitet. Der TV-N Hessen hat eine Laufzeit bis zum Dezember 2011.
Weitgehende Besitzstandsicherung für die Bestandsbeschäftigten
Trotz entgegenstehender Forderungen der Arbeitgeber konnten wir erreichen, für die Bestandsbeschäftigten einen weitgehenden, dynamischen Besitzstandschutz zu vereinbaren. Zum Beispiel werden familienbezogene Entgeltbestandteile so lange weiter gezahlt, wie deren Grundlage besteht und entsprechend den allgemeinen linearen Entgelterhöhungen dynamisiert. Auch hinsichtlich der besonderen Bedingungen für die Beschäftigten im Fahrdienst konnte sich auf Sonderregelungen, wie beispielsweise zur Fahrdienstuntauglichkeit, geeinigt werden.
Ebenso konnte im Hinblick auf das Urlaubsgeld für 2010 eine Einigung gefunden werden. Den Bestandsbeschäftigten wird das Urlaubsgeld für 2010 mit den Bezügen für August 2010 ausgezahlt. Die für das Kalenderjahr 2010 zustehende Sonderzahlung ist anschließend bei den Bestandsbeschäftigten um den Betrag des Urlaubsgeldes zu vermindern.
Verweis auf den TVöD
Zudem verweist der TV-N Hessen auf den TVöD und bestimmt die Übernahme der dort vereinbarten Entgelterhöhungen sowie der Pauschal- und Einmalzahlungen. Aktuell bedeutet dies für die Beschäftigten neben einer dreistufigen Erhöhung der Monatstabellenentgelte bis 1. August 2011 auch die Übernahme der im Rahmen der Einkommensrunde 2010 vereinbarten Einmalzahlungen in Höhe von 70 Euro mit dem Entgelt für Monat Juli 2010 und in Höhe von 240 Euro im Januar 2011.