Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

GEW scheitert erneut – Beamten-Streikverbot bestätigt

Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheitert der GEW-Versuch, das Streikverbot für Beamte zu kippen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits 2018 klar, eindeutig und umfassend entschieden, dass das Streikverbot für deutsche Beamtinnen und Beamte verfassungsgemäß und europarechtlich rechtmäßig ist. Damit hat es die Rechtsauffassung des dbb bestätigt.

Danach ist das beamtenrechtliche Streikverbot eng verknüpft mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des deutschen Berufsbeamtentums, d. h. der beamtenrechtlichen Treuepflicht und dem Alimentationsprinzip. Dieses wechselseitige System lässt „Rosinenpickerei“ nicht zu. Ein Streikrecht (für bestimmte Beamtengruppen) würde eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses insgesamt auslösen, so der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 12. Juni 2018. Das BVerfG hat damit die Rechtsposition des dbb vollständig bestätigt. Das BVerfG hat darüber hinaus klargestellt, dass das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte in Deutschland mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes vereinbar ist sowie explizit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Einklang steht.

Mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat die GEW versucht, das verfassungsrechtlich verbriefte und für das Berufsbeamtentum in Deutschland funktional elementare Streikverbot für Beamte zu kippen. Die GEW hat sich aus rein dogmatischen Gründen gegen die eindeutige Bewertung des höchsten Gerichts in Deutschland gewandt und versucht, einen Konflikt auf europäischer Ebene über unsere Verfassung heraufzubeschwören. Dass dieses Vorgehen heute gescheitert ist, begrüßt der dbb ausdrücklich.

 

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