Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Besoldungsanpassung: dbb m-v nimmt Stellung

Der dbb m-v hat im Rahmen einer verkürzten Verbandsanhörung Stellung zum geplanten Gesetz zur Anpassung von Besoldung und Versorgung genommen.

Ausgehend von dem Tarifergebnis mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sollen zum 1. November 2024 alle Grundgehälter um 200 Euro erhöht werden. Die Anwärterbezüge steigen um 100 Euro. Erhöht werden sollen die auch mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 Mecklenburg-Vorpommern im Zuge der linearen Anpassung erhöhten weiteren Dienstbezüge, mit Ausnahme des Familienzuschlags, für dritte und weitere zu berücksichtigende Kinder um 4,76 Prozent entsprechend des nach dem Vorbild der Tarifeinigung umgerechneten Sockelbetrages erhöht werden – dies betrifft unter anderem auch die Amts- und Stellenzulagen.

Zum 1. Februar 2025 sollen dann die bereits zum 1. November 2024 erhöhten Grundgehälter und weiteren Dienstbezüge auf dieser Grundlage um nochmals 5,5 Prozent und die Anwärterbezüge um nochmals 50 Euro erhöht werden.

Die tariflichen Inflationsausgleichszahlungen sollen zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung übertragen werden. Dementsprechend erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen für das Jahr 2023 eine einmalige Inflationsabmilderungszahlung in Höhe von 1.800 Euro. Für das Jahr 2024 erhalten die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen in den Bezugsmonaten von Januar bis Oktober monatlich 120 Euro.

Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen und vergleichbaren Bezügen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhalten für das Jahr 2023 eine einmalige Inflationsabmilderungszahlung in Höhe von 1.000 Euro sowie für das Jahr 2024 in den Bezugsmonaten von Januar bis Oktober monatlich 50 Euro.

Die Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen erhalten die Inflationsabmilderungszahlungen unter Berücksichtigung des jeweils geltenden individuellen Ruhegehaltssatzes.

In einem Spitzengespräch am 4. Januar 2024 konstatierten sowohl Finanzministerium als auch dbb m-v übereinstimmend, dass mit dem am 19. Dezember 2023 auf den Weg gebrachten Besoldungsstrukturgesetz und der jetzigen Übertragung des Tarifergebnisses lediglich Mindeststandards umgesetzt werden.

„Für die Sicherstellung öffentlicher Daseinsvorsorge sind jedoch dringend Attraktivitätssteigerungen vonnöten. Hierzu erhielten wir unter anderem die Zusage des Finanzministers, dass er seinen am 8. September 2023 während der Nord-Finanzministerkonferenz in Schwerin gestarteten Versuch nach mehr Einheitlichkeit der Besoldung im norddeutschen Raum weiterverfolgen wird“, so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht am 30. Januar 2024. Weiterhin sei es unumgänglich, die Besoldung insgesamt zu überprüfen, insbesondere werde es dabei auch um die Zeitgemäßheit der bestehenden Eingangsämter gehen. Ein weiteres Thema müsse auch die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen sowie die Erweiterung des Erschwerniszulagenkataloges sein. „Wir erwarten die zeitnahe Aufnahme entsprechender Gespräche mit den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen“, so Knecht abschließend.

 

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