Digitalisierung der Verwaltung
Fandrejewski fordert Turbo bei Verwaltungsdigitalisierung
Am 23. Februar 2024 hat der Bundestag die Reform des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschlossen. Nun kommt es darauf an, alles für eine zügige Umsetzung zu tun.
Zettelwirtschaft, unnötige Gänge zum Amt, weil es an der Digitalisierung hapert – „damit sollte eigentlich schon lange Schluss sein“, sagte Matthäus Fandrejewski, Bundesvorsitzender der dbb jugend, am 28. Februar 2024 in Berlin. „Grundsätzlich ist es positiv, dass mit dem OZG 2.0 nun ein weiterer Meilenstein beschlossen ist. Aber mit dem Beschluss allein ist es noch nicht getan. Die finanziellen Mittel müssen bereitstehen, die Zuständigkeiten geklärt sein. Das OZG darf nicht mehr Sinnbild für das Sprichwort sein, dass viele Köche den Brei verderben. Wir brauchen einen Küchenchef, der die Verantwortung übernimmt und das Projekt konsequent vorantreibt.“
Laut Entwurf soll der Bund das digitale Bürgerkonto „BundID“ für ganz Deutschland bereitstellen. Kommunikation, die Zustellung von Bescheiden – all das soll künftig über das Bürgerkonto möglich sein. Zudem will die Regierung das Once-Only-Prinzip verankern. Heißt: Nachweise für Anträge, beispielsweise eine Geburtsurkunde, sollen sich künftig elektronisch bei Behörden und Registern abrufen lassen, vorausgesetzt der Antragstellende ist einverstanden. Nicht zuletzt soll es Bürgerinnen und Bürgern ab 2028 möglich sein, das Recht auf digitale Verwaltungsleistungen einzuklagen.
„Sorge bereitet mir, dass uns der Rechtsanspruch später auf die Füße fällt und die Verwaltungsgerichte blockiert“, resümiert Fandrejewski. „Jetzt muss die Politik den Turbo einlegen, damit ab 2028 niemand mehr einen Grund hat, von dem Recht Gebrauch zu machen. Das wäre für alle Beteiligten der Optimalfall.“