Kabinett beschließt Anpassung des Führungspositionengesetzes

Endlich grünes Licht für verbindliche Regelungen

Nach monatelangem Ringen hat das Bundeskabinett am 6. Januar 2021 der Anpassung des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst zugestimmt. Die dbb frauen begrüßen vor allem die Einführung verbindlicher Regelungen für die Privatwirtschaft und Verbesserungen im Einflussbereich des Bundes.

„Ohne den großen Druck, den die Frauenverbände gemeinsam über Monate hinweg aufgebaut haben, wären wir hier keinen Schritt weiter. Umso erfreulicher ist es, dass das Kabinett grünes Licht für verbindlichere Regelungen bei der gleichberechtigten Besetzung von Führungspositionen mit Männern und Frauen gegeben hat“, machte die Chefin der dbb frauen, Milanie Kreutz, deutlich.

Insbesondere begrüßen die dbb frauen die vorgesehenen Verbesserungen im Bundesgremienbesetzungsgesetz und im Bundesgleichstellungsgesetz. Danach kommen die Vorgaben zur Besetzung von Aufsichts- und wesentlichen Gremien des Bundes bereits ab zwei – bisher ab drei – vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern zur Anwendung. Zudem wird die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung im Bundesgleichstellungsgesetz bis zum Jahr 2025 festgeschrieben.

Ebenfalls positiv bewertet wird die Einführung einer Mindestbeteiligung von Frauen und Männern in Geschäftsführungsorganen von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sowie deren Einbeziehung in den Anwendungsbereich der fixen Mindestquote im Aufsichtsrat.

Darüber hinaus lobte Kreutz die anvisierten Regelungen für die Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung. „In den Führungsgremien der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie in der Bundesagentur für Arbeit sind Frauen stark unterrepräsentiert. Die vorgesehene Mindestbeteiligung von Frauen und Männern in diesen Führungsorganen ist aus unserer Sicht gut geeignet, um langfristig eine geschlechtsspezifische Sicht auf Entscheidungsprozesse im Bereich der Sozialversicherungen zu erreichen“, stellte die dbb frauen Chefin heraus.

Doch ganz ohne Kritik entließ Kreutz die Bundesregierung nicht. Als wesentliche Schwachstelle bezeichnete sie die Einführung einer Begründungspflicht für die Festlegung der Zielgröße Null bei der Besetzung von Aufsichtsräten, Vorständen und den beiden obersten Führungsebenen mit Frauen. „Um mehr börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen dazu zu bewegen, sich ambitioniertere Zielvorgaben für die Leitungs- und Vorstandsebene zu setzen, brauchen wir echte Sanktionsmechanismen. Hier ist die Bundesregierung erneut vor der Wirtschaft eingeknickt. Das zeigt deutlich, welch starken Einfluss die männlich dominierte Unternehmenskultur in Deutschland weiterhin hat“, so Kreutz.

Auch deshalb appellierte Kreutz erneut an die öffentlichen Arbeitgebenden, den Wandel der Arbeitskultur über das gesetzliche Mindestmaß hinaus aktiv voranzutreiben und eine Vorreiterrolle einzunehmen: „Nachhaltige Führungskräfteentwicklung gelingt nur, wenn Männern und Frauen neben beruflicher Förderung in gleichem Maße auch Raum und Zeit für die Familie eingeräumt wird. Die Digitalisierung eröffnet hierfür entscheidende Spielräume. Führungsmodelle wie Führen aus der Ferne oder Führen in Teilzeit werden in der sich wandelnden, digitalen Arbeitswelt enorm an Bedeutung gewinnen. Dies in den Qualifikationsprofilen und Beurteilungskriterien der Führungskräfte abzubilden, wird in Zukunft eine wichtige Stellschraube darstellen“, so Kreutz

 

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