Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Dialog mit Staatssekretär Gatzer und Staatssekretärin Hölscher

In der vergangenen Woche führte der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes im Bundesfinanzministerium (BMF) Gespräche mit der für Zoll, Steuern und föderale Finanzbeziehungen zuständigen Staatssekretärin Luise Hoelscher und Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer über aktuelle Themen der Bundesfinanzverwaltung.

Mit Gatzer erörterte Dewes die anstehende Einkommensrunde des Bundes und verband damit die Erwartung, dass man angesichts der Faktenlage – wie Energiekrise, galoppierende Inflation und enorme Preissteigerungen – zu schnellen Ergebnissen kommt, ohne die üblichen Rituale anzuwenden. Der dbb beamtenbund und tarifunion sowie BDZ fordern im Hinblick auf die anstehende Einkommensrunde 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen (Laufzeit 12 Monate). Die Tarifrunde beginnt am 24. Januar 2023.

Dewes monierte zudem die im Bundeshaushalt 2023 vorgesehenen pauschalen Stelleneinsparungen, die in der Vergangenheit nicht nur in der Bundesfinanzverwaltung für eine extrem angespannte Personalsituation gesorgt hatten. Staatssekretär Gatzer stellte klar, dass es sich hier um ein Regierungsprogramm handele und das BMF priorisierte Bereiche beim Zoll und ITZBund ausgenommen habe. Man müsse nun die Entwicklung abwarten.

Hinsichtlich der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, die das Bundesinnenministerium angekündigt hat, wird ein Referentenentwurf erwartet, der zunächst im BMF aus haushalterischer Betrachtung geprüft und danach den Gewerkschaften und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt wird. Gatzer machte hier deutlich, dass es keine unterschiedliche Behandlung zwischen Bundespolizei und Zoll geben werde.

Mit Staatssekretärin Luise Hoelscher besprach Dewes ebenfalls die Planstellensituation und die daraus gezogenen Konsequenzen für den Zoll. Den Zoll stärken zu wollen und gleichzeitig zu planen, die Einstellungsermächtigungen zu reduzieren, passt nicht zusammen und würde auch konträr zu den Aussagen der politischen Leitung des BMF stehen, so Dewes. Stelleneinsparungen führen zwar langfristig auch zu einer Reduzierung der Einstellungsermächtigungen, doch ob dieses Mittel in den kommenden Haushaltsjahren und vor dem Hintergrund der enormen Altersabgänge der nächsten Jahre angewendet werden muss, wird vom BDZ vehement angezweifelt. Hoelscher sagte eine zeitnahe Prüfung zu.

Weiterhin diskutierte Themen waren der „Zollarbeitsplatz der Zukunft“, Arbeitszeitmodelle und die Arbeitsgruppe „Selbstverständnis der Zollverwaltung“, bei denen seitens des BDZ berechtigte Zweifel bestehen, ob alle zuständigen Personalvertretungen rechtzeitig und umfassend eingebunden wurden. Beispielhaft nannte Dewes das Projekt „Zollarbeitsplatz der Zukunft“, bei dem aus seiner Sicht alle Personalvertretungen (Hauptpersonalrat, Bezirkspersonalrat, Gesamtpersonalrat) aufgrund der Bedeutung für alle Beschäftigten des Zolls von Beginn an hätten eingebunden werden müssen. Gerade die Flexibilisierung der Arbeitszeit/Arbeitszeitmodelle werde auch bei einer fortschreitenden Digitalisierung in naher Zukunft eine immer wichtigere Bedeutung haben. Zwischenzeitlich bräuchte es auch Hinweise des BMF hinsichtlich der obligatorischen Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung, die für einzelne Direktionen der Generalzolldirektion offensichtlich nicht mehr präsent ist. Der BDZ erwartet eine transparente und vertrauensvolle Einbeziehung der Stufenvertretungen bei der Generalzolldirektion zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

 

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