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DSTG Bundesfrauenvertretung

Den Nachlass vernünftig und rechtzeitig regeln

Nach den Tipps zur Geldanlage und Versorgung will die DSTG-Bundesfrauenvertretung Frauen nun ermuntern, sich mit der Materie „Richtig vererben“ zu beschäftigen.

Denn das ist ganz bestimmt kein Thema nur für ältere Menschen oder Menschen mit großem Vermögen. Egal, ob Sie alleinstehend, verheiratet und/oder Eltern von Kindern sind: Sobald Sie sich etwas geschaffen haben – ein kleines Sparvermögen, eine Immobilie, eine wertvolle Sammlung –, sollten Sie sich damit auseinandersetzen, wer im Falle des Falles Rechtsnachfolger sein soll. So bewahren Sie Ihre Hinterbliebenen vor Streit und vermeiden, dass sie rechtliche Auseinandersetzungen führen.

Einen Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten verschaffen ist in regelmäßigen Abständen ratsam, wenn sich Lebensumstände oder Vermögenswerte ändern oder ggf. eine Gesetzesänderung zu erwarten ist. Schätzen Sie die rechtliche Situation dabei richtig ein. Oftmals herrscht beispielsweise die Vorstellung, kinderlose Ehepartner beerben sich automatisch als Alleinerben gegenseitig. Dies ist nicht der Fall, solange es Verwandte der zweiten Ordnung gibt, also Eltern noch leben oder in der Folge Geschwister. Wenn kein Testament vorliegt, erben diese anteilig mit, was in der gesetzlichen Erbfolge zwangsläufig eine Erbengemeinschaft auslöst.

Risiken richtig bewerten: Auch bei Ehepartnern mit Kindern entsteht eine Erbengemeinschaft mit den Kindern, wenn ein Partner verstirbt. Wenn Sie zum Beispiel hohe Schulden durch einen Immobilienkauf haben, sichern Sie Ihre Familie durch eine Risikolebensversicherung ab.

Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Bei komplexeren Sachverhalten, wie beispielsweise unehelichen Kindern, Pflegevereinbarungen oder natürlich hohen Vermögenswerten, holen Sie sich unbedingt rechtlichen Rat bei Experten. Wir empfehlen weiterführende Literatur. Zum Einstieg bietet sich „Das aktuelle Erbrecht“ vom Walhalla Verlag an.

Das Testament: Das gesetzliche Erbrecht gibt immer eine bestimmte Erbrangfolge vor. Besondere Vorschriften gelten bei Ehegatten. Hier ist der vereinbarte Güterstand bei Eheschließung entscheidend. Aber: Durch ein Testament können Sie beliebig davon abweichen. Lediglich Kinder, Ehegatten und ggf. Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch. An ein Testament werden keine großen Formvorschriften gestellt: Es muss handschriftlich verfasst und unterzeichnet sein. Sinnvoll ist es, auch Ort und Datum der Erstellung anzugeben. Erben müssen eindeutig namentlich benannt sein. Achten Sie darauf, ein altes Testament zu vernichten, wenn Sie ein Neues aufsetzen. Bei kinderlosen Ehegatten ist ein gemeinschaftliches Testament sinnvoll.

Wenn Sie Rechtssicherheit haben wollen, machen Sie ein notarielles Testament oder hinterlegen ein handgeschriebenes Testament beim Notar. Ein Erbvertrag, der alle Vertragspartner rechtlich bindet, kann nur beim Notar abgeschlossen werden.

Steuerliche Folgen: Wenn Sie überlegen, wie Sie Ihr Erbe verteilen, sollten Sie auch die steuerlichen Vorschriften kennen, um den Erben nicht unnötig Erbschaftsteuer aufzubürden. Dies gilt insbesondere beim Vererben von Sachvermögen, das dann ggf. zu Geld gemacht werden muss. Beachten Sie aber auch, dass die Erbschaftsteuer je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge vorgibt. Wollen Sie zum Beispiel Geschwistern oder deren Kindern etwas vererben, gilt nur ein geringer Freibetrag von 20.000 Euro.

 

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