Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst

dbb jugend fordert mehr Rückhalt für mehr Sicherheit

Die jungen Gewerkschafter*innen haben im Gespräch mit mehreren Bundestagsabgeordneten ihre Position verdeutlicht. Eine neue Gesetzesinitiative weist in die richtige Richtung.

Laut einer Studie des Bundesinnenministeriums kommen lediglich drei von zehn Übergriffen auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst zur Anzeige. „Angesicht der Tatsache, dass jede vierte Person im öffentlichen Dienst bereits Gewalt am Arbeitsplatz erlebt hat, ist das viel zu wenig“, sagte Matthäus Fandrejewski, Vorsitzender der dbb jugend, am 10. Oktober 2024 in Berlin. „Die Bundesregierung muss dringend mehr tun, um den Beschäftigten den Rücken zu stärken.“

Ihre Positionen zum Thema verdeutlichte die dbb jugend im Gespräch mit mehreren Bundestagsabgeordneten, darunter Ingo Schäfer (SPD), Petra Nicolaisen (CDU) und Marcel Emmerich (Grüne).

„Wir müssen den Schutz der Beschäftigten ganzheitlich denken“, unterstrich Daria Abramov, stellvertretende Vorsitzende der dbb jugend. „Dazu gehören beispielsweise Präventionsschulungen, verlässliche Melde- und Alarmsysteme, aber vor allem auch die Sensibilisierung von Führungskräften. Niemand soll sich bei Gewalterfahrungen im Stich gelassen fühlen!“

Iris Bilek, Sprecherin der AG Sicherheit, ergänzte: „Die Realität ist, dass die Kolleginnen und Kollegen teils übelsten Beleidigungen und Anfeindungen ausgesetzt sind. Wir müssen die Justiz stärken, damit sie Vorfälle konsequent verfolgen kann. Deshalb fordern wir, die Beleidigung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.“

Am Donnerstag, 10. Oktober 2024, hat der Bundestag über einen Gesetzentwurf beraten, der Vollstreckungsbeamt*innen und Rettungskräfte besser schützen soll. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Schutzwürdigkeit dieser Personen bekräftigen und klarstellen. Fandrejewski: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, das begrüße ich. Aber ich bezweifle, ob dieser Schritt für eine bessere rechtliche Handhabe ausreicht.“

 

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