Tarifabschluss wird für Bundesbeamte übernommen

dbb Chef: Angemessen und gerecht

Der Tarifabschluss vom Februar 2010 für die Tarifbeschäftigten bei Bund und Kommunen wird für die Beamten des Bundes und für Versorgungsempfänger übernommen. Die Bundesregierung hat am 3. Mai 2010 den von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgelegten Gesetzentwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011) beschlossen, teilte das Bundesinnenministerium mit.

dbb Chef Peter Heesen begrüßte die schnelle Entscheidung: „Der Bundesinnenminister hat Wort gehalten. Dass der Tarifabschluss für Bund und Kommunen unter Berücksichtigung der Systemunterschiede zwischen Tarif- und Beamtenrecht zeit- und inhaltsgleich auf Bundesbeamte übertragen wird, bewerten wir sehr positiv. Es ist gegenüber den Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern auch nur angemessen und gerecht“, sagte Heesen.

Der Entwurf sieht die Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Bund vom 27. Februar 2010 auf die Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger des Bundes vor. Demnach werden die Bezüge und Pensionen in drei Schritten um insgesamt 2,1 Prozent erhöht. Rückwirkend zum 1. Januar erhalten die Beamten und Pensionäre 1,2 Prozent mehr, zum 1. Januar 2011 weitere 0,6 Prozent und am 1. August 2011 nochmals 0,3 Prozent.

 

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