Der Kompromiss bringt allen Vorteile!

Charité und der CFM: Viel erreicht!

In monatelangen Tarifverhandlungen (beginnend im November 2010) haben die Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite der Charité den jetzt vorliegenden Kompromiss ausgehandelt. Nicht zuletzt der machtvolle Streik der Beschäftigten hat den Arbeitgebern den Ärger der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eindrucksvoll vor Augen geführt. Danach ist in die Tarifverhandlungen auf Arbeitgeberseite starke Bewegung gekommen und die Gewerkschaften konnten den jetzt vorliegenden Verhandlungsstand erreichen. Die Verhandlungskommission und auch die Tarifkommission der dbb tarifunion bewerten diesen Verhandlungskompromiss positiv und empfehlen deshalb dem Vorstand der dbb tarifunion die Annahme. Letztlich muss über das Verhandlungsergebnis in einer Urabstimmung unter den Mitgliedern der Gewerkschaften abgestimmt werden.

Guter Kompromiss

Der erreichte Verhandlungsstand sieht Entgeltsteigerungen in den Jahren 2011 und 2012 von insgesamt 200 Euro pro Monat vor. Ab 2013 wird in drei Schritten eine Anpassung an das bundesweit geltende Tarifniveau vorgenommen. Weit mehr als zwei Drittel der Beschäftigten werden bereits im Jahr 2014 100 % dieses Niveaus erreicht haben (die Beschäftigten in den Entgeltgruppen ab Entgeltgruppe 10 im Jahr 2015). Das bedeutet Entgeltzuwächse von teilweise mehr als 400 Euro pro Monat. Alle bundesweit ausgehandelten Tariferhöhungen (TVöD-VKA) kommen den Beschäftigten automatisch zugute. Hier ist die Charité nicht länger isoliert und von den anderen Kliniken im Bundesgebiet abgehängt.

  • Die Angleichung des Tarifgebietes Ost an das Tarifgebiet West (Unkündbarkeit, Jahressonderzahlung) wird bis Ende 2012 vollständig erreicht.
  • Der Nachtzuschlag wird auf 15 % angehoben, was einer Steigerung von aktuell 1,28 Euro auf ca. 2,50 Euro pro Stunde gleichkommt.
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulagen (Wechselschicht, Schichtzulage) in gleicher Höhe wie Vollzeitbeschäftigte. Es wird eine Zulage von 30 Euro (auch für Teilzeitkräfte) plus Zeitgutschrift (110 bis 130 %) für das "Rückholen aus dem Frei" (Flexi-Dienst) geben. Damit wird eine Verbesserung gegenüber dem bundesweit geltenden Tarifniveau erreicht.
  • Beschäftigte der Entgeltgruppen 8a und 9a erhalten darüber hinaus eine weitere Zulage von 50 Euro.
  • Beschäftigte, die an einer fachlichen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen und diese erfolgreich abschließen, erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro.
  • Für das Jahr 2011 wird außerdem eine Einmalzahlung von 300 Euro ausgeschüttet.
  • Die Entgelte der Auszubildenden, Schülerinnen/Schüler werden sofort auf das bundesweit geltende Niveau angehoben.

Der Kompromiss ist insgesamt besser als die Tarifverträge bei Vivantes und im Land Berlin.

Wir haben mehr erreicht, als zu Beginn der Verhandlungen von vielen erwartet wurde. Sollten die Tarifverhandlungen jetzt noch scheitern, droht bei einer Fortsetzung des Streiks, dass alle bisher gemachten Zugeständnisse von den Arbeitgebern wieder zurückgenommen werden. Die Verhandlungen müssten wieder bei Null beginnen.

Der bisher ausgehandelte Tarifkompromiss im Detail:

Entgeltanhebungen

  • 1. Juli 2011
  • Erhöhung aller Tabellenwerte der aktuell geltenden Entgelttabelle Charité um 150 Euro (pro Monat).
  • 1. Juli 2012
  • Erhöhung aller Tabellenwerte der Entgelttabelle Charité um weitere 50 Euro (pro Monat). Damit sind untere Entgeltgruppen bereits nah am bundesweit geltenden Niveau (TVöD-VKA).
  • 1. Juli 2013
  • Erhöhung der Tabellenwerte der Entgeltgruppe 9 Stufe 3 (entspricht den Entgeltgruppen 9a Stufe 3 und 9b Stufe 3) auf 96 % der zu diesem Zeitpunkt bundesweit gültigen Entgelttabelle (TVöD-VKA). Gleichzeitig Erhöhung aller anderen Tabellenwerte der Entgelttabelle der Charité um den Prozentsatz, der sich aus der Erhöhung der Entgeltgruppe 9 Stufe 3 ergibt. Damit sind alle Entgeltgruppen unterhalb der Entgeltgruppe 9 Stufe 3 weit über 96 % des bundesweit geltenden Niveaus, teilweise bereits bei 100 %.
  • 1. Juli 2014
  • Erhöhung der Tabellenwerte der Entgeltgruppe 9 Stufe 3 (entspricht den Entgeltgruppen 9a Stufe 3 und 9b Stufe 3) auf 97,5 % der zu diesem Zeitpunkt bundesweit gültigen Entgelttabelle (TVöD-VKA). Gleichzeitig Erhöhung aller anderen Tabellenwerte der Entgelttabelle der Charité um den Prozentsatz, der sich aus der Erhöhung der Entgeltgruppe 9 Stufe 3 ergibt. Damit sind alle Entgeltgruppen unterhalb der Entgeltgruppe 9 Stufe 3 weit über 97,5 % des bundesweit geltenden Niveaus, oftmals bereits bei 100 %.
  • 1. Dezember 2014
  • Erhöhung aller Tabellenwerte bis einschließlich Entgeltgruppe 9 (auch Entgeltgruppe 9a, 9b, 9c, 9d) auf 100 % der zu diesem Zeitpunkt gültigen Entgelttabelle, die bundesweit gilt (TVöD-VKA). Anschließende automatische Übernahme der bundesweiten Tariferhöhungen.
  • 1. Juli 2015
  • Erhöhung der Tabellenwerte der Entgeltgruppen 10 und 11 (auch Entgeltgruppe 10a, 11a und 11b) auf 100 % der zu diesem Zeitpunkt gültigen Entgelttabelle, die bundesweit gilt (TVöD-VKA). Anschließende automatische Übernahme der bundesweiten Tariferhöhungen.
  • 31. Dezember 2015
  • Erhöhung der Tabellenwerte der Entgeltgruppen 12 bis 15Ü auf 100 % der zu diesem Zeitpunkt gültigen Entgelttabelle, die bundesweit gilt (TVöD-VKA). Anschließende automatische Übernahme der bundesweiten Tariferhöhungen.
  • 31. Dezember 2016
  • Einführung der Stufen 6 in den Entgeltgruppen 9 und höher.

Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)

Es gilt die bundesweite Weihnachtsgeld-Staffel (bis einschließlich Entgeltgruppe 8 = 90 %, bis einschließlich Entgeltgruppe 12 = 80 %, bis einschließlich Entgeltgruppe 15Ü = 60 %). Das Weihnachtsgeld im Tarifgebiet Ost wird im Jahr 2011 in Höhe von 85 % gezahlt und ab dem Jahr 2012 in Höhe von 100 % (vollständige Angleichung an das West-Niveau). Im bundesweit gültigen TVöD-VKA wird das Weihnachtsgeld im Ostteil nur zu 75 % gezahlt. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird die Weihnachtsgeldzahlung in den Jahren 2011 bis einschließlich 2015 in zwei Auszahlungen aufgeteilt (je 45 % im November und je 55 % am 15. Januar des Folgejahres).

Weitere Verbesserungen

  • Befristungen bei Drittmittelbeschäftigten grundsätzlich mindestens für die gesamte Projektlaufzeit
  • Anerkennung von Vorbeschäftigungen bei der Eingruppierung, wenn die Unterbrechung nicht mehr als ein Jahr beträgt
  • Sollte der Marburger Bund höhere Entgeltabschlüsse erreichen, so wird das für die anderen Beschäftigten ebenfalls umgesetzt
  • Zahlung für den Abschluss der Fachweiterbildung im Bereich OP, Anästhesie und Intensivpflege in Höhe von 200 Euro
  • Zusatzurlaub und volle Zulagen für nächtlichen Bereitschaftsdienst
  • Vor und nach einem mindestens fünftägigen Urlaub sind keine Wochenend- oder Nachtdienste zu leisten
  • Zeiten als Praxisanleiter sind im Dienstplan zu berücksichtigen
  • Beschäftigte haben bei Vorliegen persönlicher Gründe eine Kündigungsfrist von sechs Wochen (der Arbeitgeber hat keine verkürzten Kündigungsfristen)
  • Ansprüche, die an das Bestehen einer Ehe geknüpft sind, gelten auch für Partnerschaften nach dem Partnerschaftsgesetz sowie für Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II (hier nur, wenn ein gemeinsames Kind mit im Haushalt lebt)

Offen sind noch die Frage der Laufzeit und eine mögliche zusätzliche Entgelterhöhung in Höhe von 50 Euro für die Entgeltgruppen EG 8a und 9a.

CFM

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der CFM können erst beginnen, wenn für die Charité-Beschäftigten ein Tarifergebnis vorliegt. Schon aus Solidarität mit den CFM-Beschäftigten ist es dringend notwendig, dass dem nunmehr erreichten guten Verhandlungskompromiss für die Charité-Beschäftigten zugestimmt wird. Eine weitere Hängepartie ist den CFM-Beschäftigten nicht zuzumuten.

Das Verhandlungsergebnis für die Charité kann sich sehen lassen. In vielen Punkten ist dieses Ergebnis besser als im bundesweiten Vergleich. Der kraftvolle Streik hat dieses Verhandlungsergebnis erst ermöglicht. Wir haben gemeinsam viel erreicht und sollten diesen Kompromiss nicht leichtfertig aufs Spiel setzen!

 

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