Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Bundeskabinett beschließt Teilhabestärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2021 mit dem Teilhabestärkungsgesetz zahlreiche Regelungen verabschiedet, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Alltag, aber auch am Arbeitsleben erleichtern sollen.

„Auf eine verbindliche Regelung, dass Assistenzhunde künftig der Zutritt zu der Allgemeinheit zugänglichen Einrichtungen erhalten sollen, haben wir lange gewartet“, so dbb Chef Ulrich Silberbach. „Das ist eine große Alltagserleichterung für die Betroffenen, auch weil es endlich Rechtssicherheit schafft." Die Mitnahme soll künftig auch dann möglich sein, wenn Hunde ansonsten keinen Zutritt haben.

Mit der Erweiterung des Budgets für Ausbildung sollen künftig auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten, gefördert werden. Dies erweitert die Möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden. Bisher war dies nicht möglich, wenn man sich bereits in einer Werkstattmaßnahme befand. Der dbb begrüßt diesen Fortschritt.

Leistungserbringern wird künftig vorgegeben geeignete Maßnahmen zu treffen, um besonders Frauen und Kinder mit Behinderung vor Gewalt zu schützen. „So richtig und wichtig der Schutz vor Gewalt gerade für vulnerable Personen ist, muss doch die Frage erlaubt sein, was unter geeigneten Maßnahmen zu verstehen ist. Wir unterstützen die Intention selbstverständlich in vollem Umfang, müssen aber auch immer das Personal im Blick behalten und vor zusätzlichen Belastungen schützen“, so der dbb Chef.

Die Aufnahme von digitalen Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation ist nach Auffassung des dbb folgerichtig. Gerade im Bereich der Medizin und Prävention werden digitale Angebote künftig einen immer größeren Stellenwert einnehmen. „Bei allem Jubel über technischen Fortschritt darf die Barrierefreiheit bei entsprechenden Angeboten nicht vergessen werden“, sagte Silberbach.

Bedauerlich ist aus Sicht des dbb, dass die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Ende vergangenen Jahres ins Gespräch gebrachte deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe keinen Eingang ins Gesetz gefunden hat. "Hier müssen wir alle noch mal nacharbeiten, um gerade den Inklusionsverweigerern zu zeigen: So billig kommt ihr uns nicht mehr davon“, betonte Silberbach.

 

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