Tarifvertrag Bundesfernstraßenreform

Bund bekennt sich zu Verhandlungen über Arbeitsortgarantie

In der ersten Sitzung der Ständigen Arbeitsgruppe zur Bundesfernstraßenreform hat der Bund zugesagt, eine Arbeitsortgarantie mit sozialer Absicherung im Tarifvertrag zu verhandeln. Dissens bestand hingegen darin, die paritätische Mitbestimmung im Gesellschaftsvertrag zu wahren.

Arbeitsgruppe bereitet Tarifverträge vor

Die Ständige Arbeitsgruppe soll die Tarifverhandlungen sowie die weiteren Übertragungsprozesse bei der Gründung der Infrastrukturgesellschaft sowie des Fernstraßenbundesamtes vorbereiten und Eckpunkte für die anschließenden Tarifverträge bis Ende Oktober 2018 erarbeiten. Darüber hinaus sollen dort alle beamten- und mitbestimmungsrechtlichen Fragestellungen behandelt werden. Für den dbb nahmen an der ersten Sitzung am 7. August 2018 im BMVI teil:

  • Volker Geyer, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik
  • Andreas Hemsing, Geschäftsführung dbb Bundestarifkommission (BTK) und Bundesvorsitzender komba gewerkschaft
  • Hermann-Josef Siebigteroth, Geschäftsführung BTK und Bundesvorsitzender VDStra.
  • Jan-Georg Seidel, Bundesvorsitzender BTB
  • Frank Nichtitz, Landesvorsitzender VDStra. Nordrhein-Westfalen und Mitglied der BTK
  • Roland Kristeleit, Landesvorsitzender VDStra. Brandenburg und Mitglied der BTK

Noch viel Konfliktstoff

„Ohne ein grundsätzliches Entgegenkommen der Arbeitgeberseite in den wichtigen Fragen wird eine tragbare Lösung der vielen und komplexen Einzelprobleme beim Übergang der Beschäftigten auf den Bund nicht möglich sein“, machte Volker Geyer gegenüber den Vertretern des Bundes klar. Dass die Gespräche noch viel Konfliktstoff bieten werden, zeigte sich bereits in der ersten AGRunde: Zwar konnte der dbb erreichen, dass im Hinblick auf das Standortkonzept die Verpflichtung des Bundes eingehalten werden soll, eine Arbeitsortgarantie mit sozialverträglichen Kriterien zu verhandeln. Diese soll als ein entscheidender Eckpunkt für die anschließenden Tarifverhandlungen festgeschrieben werden.

Demgegenüber verlief die Diskussion über den vom Bund vorgelegten Entwurf des Gesellschaftsvertrags zur Gründung der Infrastrukturgesellschaft denkbar kontrovers. Nach den Plänen der Arbeitgeberseite wäre die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Anfang an ausgeschlossen. Zudem schreibt der Entwurf eine Zustimmung des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung zu Tarifverträgen zwischen der Geschäftsführung und den Gewerkschaften vor, was beim dbb auf großes Unverständnis stieß.

„Fehlt eine paritätische Besetzung im Aufsichtsrat, liegt quasi ein klares Misstrauensvotum gegenüber der Arbeitnehmerseite vor. Das ist nicht nur zum jetzigen Zeitpunkt für die verunsicherten Beschäftigten ein vollkommen kontraproduktives Signal“, kritisierte Geyer.

Diskussion zum Datenschutz

Anschließend diskutierten die Teilnehmer über den Datenschutz und die Beteiligung der Personalräte bei den ergänzenden Mitteilungen der obersten Straßenbaubehörden der Länder. Auch soll die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in den Prozess schnellstmöglich eingeschaltet werden. Des Weiteren kündigte der Bund eine deutliche Reduzierung der Datenabfrage sowie eine Anonymisierung der abgefragten Datenmenge an.

Am 25. September 2018 werden die Gespräche in der Arbeitsgruppe im BMVI fortgesetzt. Dann sollen unter anderem die Gestellungsverträge für die nicht wechselbereiten Beschäftigten sowie die Zukunft der Ausbildung Thema sein.

 

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