Benker: Vorratsdatenspeicherung bleibt aktuell
„Die Europäische Kommission muss sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April auseinandersetzen und eine neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Die Hürden sind sicherlich sehr hoch, aber die europäischen Richter haben bewusst die Möglichkeit für dieses Instrument gelassen“, erklärte Hermann Benker, erster stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und stellvertretender Vorsitzender des CESI-Berufsrats Sicherheit. Anfang Juni kündigte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström an, in absehbarer Zeit keinen neuen Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen zu wollen. Der EuGH hatte die bestehende Richtlinie als zu weitgehend abgelehnt. Bundesjustizminister Heiko Maas will nur dann eine deutsche Regelung vorlegen, wenn es zuvor eine europäische Richtlinie gibt. „Die Politik darf sich nicht gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben. Wir benötigen die Vorratsdatenspeicherung um eine effiziente Verbrechensbekämpfung garantieren zu können“, so Benker.
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung ist ein sicherheitspolitischer Wegweiser. Anhand der Vorgaben muss nun ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen werden“, fordert der DPolG-Vize. Zwar hatte der EuGH in seinem Urteil die undifferenzierte Massenspeicherung von Daten als unangemessen bezeichnet. Medienberichten Ende Juni zufolge gibt es zudem ein Rechtsgutachten des juristischen Diensts des Europäischen Rats. Demnach sei „eine allgemeine, voraussetzungslose Speicherung von Daten“ künftig nicht mehr möglich. Dennoch schließt der EuGH das Mittel der Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung in seinem Urteil nicht vollständig aus, so lange die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind.
„Bei einer Neuauflage der Regelungen muss einiges beachtet werden, aber das ist kein Grund, es gar nicht erst zu versuchen“, erläutert Benker. Die Verantwortung sieht er nicht nur bei der Kommission. „Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die im EuGH-Urteil aufgezeigten Rahmenbedingungen schnellstmöglich in ein nationales Gesetz umzusetzen und damit eine wirksame Verbrechensbekämpfung zum Schutz der Bevölkerung zu ermöglichen. Die Polizei darf nicht ins Hintertreffen geraten und benötigt deshalb das passende Handwerkszeug.“ Es sei nicht zwingend, auf eine europäische Regelung zu warten. „Der Opferschutz darf bei dieser Debatte nicht hinter dem Täterschutz zurückbleiben.“