Töchter UKD
Bei Geldfragen noch viel Verhandlungsbedarf
Bei den Tarifverhandlungen mit den Tochtergesellschaften der Uniklinik Düsseldorf (UKD) herrscht weitgehend Einigkeit zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaften. Nur beim Entgelt liegen die Vorstellungen noch auseinander.
Einig sind sich beide Seiten, dass der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der bereits für die Beschäftigten des UKD gilt, auch die Basis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tochtergesellschaften bilden soll.
In den Mantelfragen konnte bereits eine weitgehende Einigung erzielt werden. Das betrifft zum Beispiel Fragen des Urlaubs und der Arbeitszeit. Aber auch Probleme bei Zuschlägen konnten aus dem Weg geräumt werden. Natürlich stehen die bisherigen Verständigungen unter dem Vorbehalt der Gesamteinigung.
Das erste Angebot zur Erhöhung des Entgeltvolumens der Beschäftigten haben die Gewerkschaften als zu niedrig zurückgewiesen. Wir wollen eine spürbare Erhöhung der Entgelte und einen festen Fahrplan in Richtung TV-L. Hier herrscht noch viel Verhandlungsbedarf.
Um die Verhandlungen zeitnah und in konstruktiver Atmosphäre fortzusetzen, wurden weitere Termine im Februar und März 2019 vereinbart.
Hintergrund
Die drei Töchter des Universitätsklinikums Düsseldorf (GSD – Gesellschaft für Servicedienstleistungen Düsseldorf mbH, GKD – Gesellschaft für klinische Dienstleistungen mbH, UKM - Universitätsklinikum Düsseldorf Medical Services GmbH) unterliegen aktuell keiner Tarifbindung. Das Ziel der Gewerkschaften ist es, die ausgegliederten Servicebereiche wieder an die Tarifverträge der Mutter heranzuführen – hier also den TV-L. Die Tarifverhandlungen konnten erst nach einigen Problemen im Vorfeld und nach erheblichem politischen Druck aufgenommen werden.