Sachsen-Anhalt

Anhebung der großen Wegstreckenentschädigung ab Mai

Mit der Achten Verordnung zur Änderung der Reise-, Umzugskosten- und Trennungsgeldverordnung vom 14. April 2023 wurde die große Wegstreckenentschädigung von 0,35 Cent auf 0,38 Cent angehoben. Die Regelung trat am 1. Mai 2023 in Kraft.

Damit wurde eine Forderung des dbb sachsen-anhalt umgesetzt. „Durch die hohen Energiepreise sind auch die Kosten für Sprit deutlich angestiegen. Vor allem die Kolleginnen und Kollegen, die im Dienst und im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt mit ihren privaten Fahrzeugen unterwegs sind und in der Regel weder auf Dienstfahrzeuge noch auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können, sind von den hohen Spritpreisen betroffen. Wir sind froh, dass das Land Sachsen-Anhalt nun eine gute Lösung gefunden hat, um die Beschäftigten finanziell zu entlasten. Bedauerlich ist hingegen, dass die kleine Wegstreckenentschädigung bei 0,20 Cent geblieben ist und damit das Land hier zu Lasten der Beschäftigten spart“, sagte Ulrich Stock, Landesvorsitzender des dbb sachsen-anhalt, am 15. Mai 2023.

 

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