Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

Altersteilzeit für Postbeamtinnen und –beamte verbessern

Die Post-Beamtenaltersteilzeitverordnung läuft am 31. Dezember 2020 aus. Die DPVKOM setzt sich für eine Verlängerung und Verbesserung der Regelung ein.

Seit 2016 haben aktive Beamtinnen und Beamte der Deutschen Post AG (DP AG) die Möglichkeit zur Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontos und damit verbunden zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach der Post-Beamtenaltersteilzeitverordnung (Generationenvertrag). Sie können auf diese Weise für die Dauer von bis zu sechs Jahren vor ihrem gesetzlichen Pensionseintritt ihre Wochenarbeitszeit auf die Hälfte reduzieren. Für ihre „letzten“ Dienstmonate werden sie dann komplett freigestellt. Einkommensabhängig werden die reduzierten Bezüge während der Altersteilzeit aus dem so genannten Demografiefonds und dem Arbeitgeber auf 73 bis 81 Prozent der bisherigen Nettobesoldung angehoben.

Eine Verlängerung dieser Regelung über das laufende Jahr hinaus ist angesichts der hohen körperlichen Beanspruchung in den Produktionsbetrieben sowie steigendem Lebensalter der Beschäftigten unabdingbar, teilte die DPVKOM am 19. Februar 2020 mit. Zusätzlich soll die beamtenspezifische Altersteilzeit nach dem Generationenvertrag ab dem 1. Januar 2021 auf eine Maximaldauer von 10 Jahren vor dem gesetzlichen Pensionseintritt ausgeweitet werden – analog zur geltenden Tarifregelung für Arbeitnehmer. Die Beamtinnen und Beamten könnten also das Modell grundsätzlich – statt wie bisher nach Vollendung des 59. Lebensjahres – demnächst schon vier Jahre früher, also mit Vollendung des 55. Lebensjahres, in Anspruch nehmen.

 

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