Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

AGG-Reform endlich vollständig umsetzen

Mit Blick auf den Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mahnt dbb frauen Chefin Milanie Kreutz eine Stärkung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an.

„Von tatsächlicher Gleichstellung, wie sie im Grundgesetz verankert ist, sind wir so weit entfernt wie schon lange nicht mehr. Wir brauchen endlich eine wirkungsvolle Gleichbehandlungsgesetzgebung und eine gut ausgestattete Antidiskriminierungsstelle. Nur dann kann neuen Einfallstoren für geschlechterbedingte Diskriminierung in mobilen und digitalen Arbeitsumgebungen ein Riegel vorgeschoben werden“, machte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb frauen, am 16. August 2022 anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes deutlich. Demzufolge handelte es sich bei jedem fünften der insgesamt 5.617 Fälle, die 2021 bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes angezeigt wurden, um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts. Zudem waren die meisten Diskriminierungserfahrungen im Arbeitsleben (28 Prozent) und beim Zugang zu privaten Dienstleistungen gemeldet (33 Prozent) worden.

Dass die Leitung der Antidiskriminierungsstelle nunmehr vom Parlament gewählt und ihre Amtszeit auf fünf Jahre verlängert wird, hatte Kreutz in diesem Zusammenhang begrüßt: „Die Antidiskriminierungsstelle erhält so einen größeren Grad an politischer Unabhängigkeit, da die Amtszeit deren Leitung von den Legislaturperioden der jeweiligen Regierung entkoppelt wird.“

Des Weiteren erhofft sich die Vorsitzende der dbb frauen mehr Aufmerksamkeit für die wichtige Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie die konsequente Weiterentwicklung des AGG zu einem modernen Gleichbehandlungsgesetz: „Dazu gehört insbesondere die Einführung eines Klagerechts, das es sachkundigen Verbänden, Antidiskriminierungsstellen sowie Personal- und Betriebsräten und Gleichstellungsbeauftragten ermöglicht, anonymisierte Verfahren vor Gericht zu führen. Vor allem geschlechterbedingter Diskriminierung bei dienstlichen Beurteilungen und Beförderungen könnte damit effektiv begegnet werden“, betonte Kreutz.

 

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