• Daria Abramov
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Internationaler Kindertag 2023

Abramov: „Jedes Kind hat ein Recht auf Teilhabe“

Zum Internationalen Kindertag am 1. Juni 2023 fordert die dbb jugend ein zügiges und entschiedenes Vorgehen gegen Kinderarmut in Deutschland.

Laut einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung gelten beinahe drei Millionen Kinder in Deutschland als armutsgefährdet. Viele davon sind bereits heute auf staatliche Unterstützung angewiesen – ihre Zahl ist sogar erstmals seit fünf Jahren gestiegen. Kein gutes Signal, bemängelte die stellvertretende dbb jugend Vorsitzende Daria Abramov am 1. Juni 2023: „Wer in Armut aufwächst, ist in nahezu allen Lebensbereichen benachteiligt. Gerade unter schlechteren Bildungschancen und geringerer sozialer Teilhabe leiden Betroffene oft ein Leben lang. Um diesen Zustand zu beenden, braucht es eine konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Jedes Kind hat ein Recht auf Teilhabe und das müssen wir auch endlich sicherstellen.“

Laut Abramov raube der Verlust sozialer und politischer Teilhabe durch Kinderarmut nicht nur den Kindern ihre Chancen, sondern auch der Gesellschaft, da diese von der Beteiligung aller an demokratischen Prozessen abhängig sei. Um den Trend zur Armutsgefährdung umzukehren, brauche es deswegen dringend neue Unterstützungssysteme. Abramov: „Die gerade diskutierte Kindergrundsicherung würde gezielt niedrige und mittlere Einkommen unterstützen und das Armutsrisiko damit erheblich senken. Zwar hat die Bundesfamilienministerin dies nach eigenen Angaben bereits erkannt, doch das Projekt droht derzeit in einem internen Zwist der Bundesregierung zu versanden. Das kann nicht sein – zumal diejenigen, die am wenigsten dafür können, am meisten darunter leiden.“

Hintergrund
In Deutschland gelten zwei wissenschaftlich anerkannte Armutsdefinitionen. Neben der sozialstaatlich definierten Armutsgrenze, nach der Kinder als arm gelten, wenn sie in einem Haushalt leben, der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (bis 2022 SGB II/ Hartz IV – ab 2023 Bürgergeld) erhält, gibt es auch die relative Einkommensarmutsgefährdung. Hier gelten Kinder und Jugendliche als armutsgefährdet, wenn sie in Haushalten leben, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte beträgt.

 

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