Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

62. Verkehrsgerichtstages: Verkehrssicherheitsarbeit gestärkt

Die DPolG zieht eine positive Bilanz des 62. Verkehrsgerichtstages in Goslar, der am 26. Januar 2024 mit den Empfehlungen der einzelnen Arbeitskreise endete. Marco Schäler, Mitglied der DPolG Verkehrskommission, sagte: „Der diesjährige Verkehrsgerichtstag hat die Signale eindeutig in Richtung Stärkung der Verkehrssicherheit gestellt. Nun kommt es auf den Gesetzgeber an, die Empfehlungen mit Leben zu füllen und auf den Weg zu bringen.“

Besonders zwei Empfehlungen seien aus polizeilicher Sicht hervorzuheben. Zum einen die Einziehung von Fahrzeugen nach Trunkenheitsfahrten. Diese sind schon jetzt strafbar, das Fahrzeug konnte bis dato jedoch nicht eingezogen werden. Das soll sich ändern. Schäler: „Bei schweren Unfällen sind häufig Alkohol- und/oder Drogeneinfluss die Ursache. An dieser Stelle die Möglichkeit zu eröffnen, das Fahrzeug einzuziehen, dient nachweislich der Verkehrssicherheit, da dadurch zukünftige Trunkenheitsfahrten verhindert werden können.“ Einen bestimmten Grenzwert soll es laut der Empfehlungen nicht geben, Voraussetzung soll aber sein, dass der Täter in den vergangenen fünf Jahren schon einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt rechtskräftig verurteilt wurde.

In einem weiteren Arbeitskreis unterstützt die DPolG ebenfalls die beschlossene Empfehlung: Nach Unfällen mit Blechschäden soll das unerlaubte Entfernen vom Unfallort weiterhin strafbar sein. Kommissionsmitglied Schäler: „Eine Abstufung zur Ordnungswidrigkeit wäre das falsche Signal gewesen. Richtig aus Polizeisicht ist es aber, die Regelungen praxistauglicher zu gestalten.“ So soll es künftig eine Mindestwartezeit geben. Zudem empfiehlt der Arbeitskreis die Einrichtung einer neutralen Meldestelle.

 

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